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Baubonus, 50% bei „Hauptwohnsitz“ nach Bauarbeiten

Baubonus, 50% bei „Hauptwohnsitz“ nach Bauarbeiten

Renovierungsbonus, Ökobonus und Erdbebenbonus auf 50% erhöht für Ausgaben im Jahr 2025 für Interventionen auf dem ersten Haus. Der Steuerrabatt bleibt mehr höher als der normale (36%), auch wenn die Immobilie nach Abschluss der Arbeiten als „Hauptwohnsitz“ genutzt wird und gültig ist auch für das Zubehör. Dies sind einige der Klarstellungen, die im heutigen Rundschreiben Nr. 8/E, mit dem die Agentur eine Bestandsaufnahme macht zu den Neuerungen, die das Haushaltsgesetz 2025 in dieser Angelegenheit einführt von Gebäudeboni. Es besteht auch Raum für Klarstellungen zu den Interventionen von Austausch von Winterklimaanlagen, in Thema Superbonus für Eigentumswohnungen und gemeinnützige Organisationen und zur Verteilung des Abzugs in zehn Jahresraten. Auch bestätigt für 2025 die Möbelprämie mit einer Ausgabengrenze von 5.000 Euro.

ansa

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